Hexenverfolgung

Die Hexenverfolgung in Europa begann im späten Mittelalter und endete im 18. Jahrhundert. Besonders schlimm wütete sie in Deutschland und Nordeuropa. In den meisten Gebieten war der Höhepunkt Mitte des 17. Jahrhunderts überschritten; in Graubünden jedoch war die Verfolgung zwischen 1650 und 1700 am intensivsten. In diesen fünfzig Jahren gab es über tausend Prozesse mit vielen hundert Todesopfern, von denen rund 80 Prozent Frauen waren.

Über die Hexenverfolgung bzw. die verfolgten Personen kursieren zahlreiche veraltete Vorstellungen, die mittlerweile von der Wissenschaft widerlegt worden sind. Einige von ihnen erkläre ich im Folgenden.

Keine Kräuterfrauen oder Hebammen

So gibt es in den erhaltenen Prozessakten keine Hinweise, dass es sich bei den als Hexen verfolgten Frauen um eine besondere Gruppe von Frauen gehandelt hätte. Frauen wurden also nicht verfolgt, weil sie Hebammen, Kräuterfrauen oder «Emanzen» waren. Es gibt auch keinerlei Belege für die Vorstellung, in Europa hätte seit der Antike ein geheimer Diana-Kult überlebt, dessen Anhängerinnen dann als Hexen verfolgt wurden.

Der neuesten Forschung zufolge war die Wahrheit viel banaler. Als Hexen verfolgt wurden Personen, die in ihrer Nachbarschaft unbeliebt oder gefürchtet waren. Sie wurden von ihren Nachbar*innen oder Familienmitgliedern bei den Behörden angezeigt und gerieten so in die Mühlen der Justiz.

Die Bündner Prozessakten zeigen beispielsweise, dass die Nachbar*innen die Angeklagten nicht nur der Hexerei verdächtigten, sondern ihnen oft auch konkrete, wenn auch nichtmagische, Vergehen vorwarfen: Diebstähle, Unzucht, Giftmorde.

Magie betrieben viele ...

Als Hexen verfolgte Personen unterschieden sich auch nicht dadurch von «normalen» Leuten, dass sie zauberten. Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit waren magische Praktiken vielmehr überall verbreitet – von einfachen Talismanen oder besonders wirksamen Gebeten, die von Bauern angewendet wurden, bis zur Gelehrtenmagie mit komplizierten Ritualen und lateinischen Sprüchen.

Von den gelehrten Theologen wurden alle Formen der Magie als Gotteslästerung verstanden und somit abgelehnt; für die meisten anderen Menschen aber war der Übergang zwischen frommem Gebet und «missbräuchlicher» Anrufung Gottes schwierig zu erkennen, auch für Dorfpfarrer und andere gebildete Menschen. Auch die weltlichen Behörden bestraften die Alltagsmagie meist gar nicht oder höchstens milde.

... Hexerei nur die Bösen

Der Unterschied zwischen «normaler» Magie und Hexerei war der folgende: Hexen standen mit dem Teufel im Bund. Sie hatten sich vollumfänglich und wissentlich von Gott und der Kirche abgewendet. Ihre Magie war ausschliesslich dazu da, anderen zu schaden – sogenannter Schadenzauber.

Dämonologie: die Wissenschaft von der Hexerei

Ab dem 15. Jahrhundert bildete sich in Europa die Dämonologie heraus: die Wissenschaft von den Hexen. Das berühmteste dämonologische Werk war der «Hexenhammer» von 1486. Ähnliche Publikationen erschienen aber bis ins 18. Jahrhundert, verfasst meist von Theologen und anderen Gelehrten.

Die Dämonologie konzipierte Hexerei als ein «Sammeldelikt» mit den folgenden Elementen:

— Teufelspakt: Die Hexe schliesst einen Bund mit dem Teufel und verleugnet Gott und die Kirche.

— Hexentanz: Die Hexe trifft sich mit anderen Hexen und dem Teufel und seinen Dämonen auf nächtlichen «Hexentänzen».

— Hexenflug: Die Hexe fliegt auf einem Stecken oder einem Tier zum Hexentanz.

— Teufelsbuhlschaft: Die Hexe hat mit dem Teufel Geschlechtsverkehr.

— Schadenzauber (maleficium): Die Hexe zaubert, um anderen zu schaden.

Fiktive Delikte

Alle diese Delikte sind fiktive Delikte; Geständnisse solcher «Verbrechen», die den Angeklagten unter Folter abgepresst wurden, bezeichnen somit niemals reale Taten, sondern geben wieder, was der Volksmund munkelte oder die Gerichtsherren hören wollten. Auch die Idee, dass Hexen sich mit halluzinogenen Salben einschmierten und so den Flug auf dem Besen wenigstens selber für Realität hielten, lässt sich aus den Akten nicht belegen.

«Hexen»

In Verbindung mit der Tatsache, dass es kein gemeinsames Merkmal gab, keine Eigenschaft, die die Verfolgten als Gruppe charakterisiert hätte, ergibt sich folgender Schluss: Aus heutiger Sicht gab es keine Hexen, weil es Hexen gar nicht geben kann. Ich verwende den Begriff «Hexen» daher in Anführungszeichen.

Reale Angst

In der frühen Neuzeit aber bestand kein Zweifel an der Existenz und grossen Zerstörungskraft der «Hexen». In einer Welt, in der viele Menschen täglich Magie anwendeten und der Teufel Realität war, war auch das Hexendelikt glaubwürdig. «Beweise» für Schadenzauber gab es in der frühneuzeitlichen Welt viele: Kinder starben, Kühe gaben keine Milch, Hagelwetter zerstörten die Ernte. Entsprechend gross war die Angst vor den «Hexen» – und die Bereitschaft, verdächtige Personen dem Gericht zu melden.

«Hexen» waren Frauen – aber nicht nur

Schon der Hexenhammer konzipierte die Hexerei als spezifisch weibliches Verbrechen: Aufgrund ihrer moralischen Schwäche und ihrer sexuellen Gier seien Frauen besonders anfällig für die Versuchungen des Teufels. Die grossen Verfolgungen richteten sich entsprechend vor allem gegen Frauen: In Deutschland und in der Schweiz waren beispielsweise 70 bis 80 Prozent der Opfer Frauen.

Es gab aber auch Gebiete, in denen es anders war: In Skandinavien beispielsweise wurden fast ausschliesslich Männer als Hexenmeister verfolgt.

Weltliche Gerichte, nicht die Inquisition

Das Aufspüren und Bestrafen von «Hexen» war fast immer und überall Aufgabe der weltlichen Gerichte. Die Inquisition, die oft für die Hauptakteurin der Hexenverfolgung gehalten wird, hatte damit nur am Rande zu tun – bzw. in der Anfangszeit der Hexenprozesse, als das Hexendelikt noch nicht eindeutig von der Ketzerei unterschieden wurde.

Während der Hexenverfolgung in Graubünden im 17. Jahrhundert griff die römische Inquisition von Mailand mehrmals ins Geschehen ein. Sie rettete der Hexerei verdächtigte Kinder vor der Hinrichtung und versuchte, den Bundstag zu einem milderen Vorgehen in «Hexenangelegenheiten» zu bewegen: «Hexen» sollten nicht gefoltert und hingerichtet, sondern durch Gebet und Unterweisung wieder auf den Weg Gottes geführt werden.

Im Dreibündestaat: der Richter, dein Nachbar

Eine Eigenheit des Dreibündestaates verstärkte die Hexenverfolgung: Die Gerichte waren lokal organisiert. Jede Gerichtsgemeinde hatte ihr eigenes Blutgericht, der Richter war den Leuten im Dorf persönlich bekannt, eine Anklage konnte jederzeit gemacht werden. Zudem wurden die Gerichtsbehörden alle ein bis zwei Jahre durch die Dorfbevölkerung gewählt; die Gerichtsherren hatten darum ein Interesse daran, den Volkswillen zu respektieren – auch in Bezug auf die Verfolgung von «Hexen».

Demgegenüber konnten Gerichte und Behörden, die weit entfernt von der einfachen Bevölkerung in einem Stadtschloss residierten und durch einen Fürsten bestellt wurden, dem Druck aus der Bevölkerung einfacher widerstehen.

Gegner der Hexenverfolgung

Schon in der Frühen Neuzeit gab es Gegner der Hexenverfolgung. Zu nennen ist etwa der niederländische Arzt Johann Weyer (1516–1588). In seiner dämonologischen Schrift «De praestigiis daemonum» («Von den Blendwerken der Dämonen») vertrat er die These, dass die «Hexen» keine Täterinnen seien, sondern Opfer, die vom Teufel in die Irre geleitet wurden. Sie seien schwachsinnig oder melancholisch und müssten medizinisch behandelt werden. Weyers Buch wurde verboten, erlebte aber zahlreiche Neuauflagen. Es blieb bis zum Ende der Hexenverfolgung eine Referenz für die Gegner der Verfolgungen.

Ein anderer Kritiker der Hexenverfolgung und insbesondere der Folter war der deutsche Jesuit Friedrich Spee (1591–1635). Er war der Ansicht, dass Folter nicht zwingend zur Wahrheit führte und dass die Geständnisse der «Hexen» somit wertlos waren.

Und ... warum?

Über die Ursachen der Hexenverfolgung wurden im Laufe der Zeit viele Theorien entwickelt und wieder verworfen. Neueste Forschungsergebnisse legen nahe, dass die «Kleine Eiszeit», eine vorübergehende Klimaabkühlung im 16. und 17. Jahrhundert, eine Hauptursache war. Für das andauernd schlechte Wetter und die daraus folgenden schlechten Ernten mussten Schuldige gefunden werden.

Literatur

Hexenverfolgung allgemein

Dillinger, Johannes: Hexen und Magie. Frankfurt, 2018.

Dillinger, Johannes: Kinder im Hexenprozess. Magie und Kindheit in der Frühen Neuzeit. Stuttgart, 2013.

Behringer, Wolfgang: Hexen: Glaube, Verfolgung, Vermarktung.

 

Hexenprozesse in Graubünden

Die Hexenprozesse Graubündens wurden noch nicht systematisch aufgearbeitet; die Literatur besteht grösstenteils aus Regionalstudien unterschiedlicher Qualität. Hier eine Auswahl von Abhandlungen, die wissenschaftliche Standards erfüllen:

Comune di Poschiavo: Processi alle streghe. Internetressource mit Quellen und Transkriptionen: https://www.recuperando.ch/progetti/comune-di-poschiavo/processi-alle-streghe/

Decker, Rainer: «Ihre Prozessführung verstösst auch gegen das Naturrecht»: wie die römische Inquisition 15 Bündner Hexenkindern das Leben rettete. Bündner Monatsblatt, 1999.

Decker, Rainer: Die Päpste und die Hexen. Aus den geheimen Akten der Inquisition. Darmstadt, 2003.

Giger, Hubert: Hexenwahn und Hexenverfolgung in der Surselva. Chur, 2001.

Pfister, Ulrich: Konfessionskirchen, Glaubenspraxis und Konflikt in Graubünden, 16.–18. Jahrhundert. Würzburg, 2012.

Schmid, M./Sprecher, F.: Zur Geschichte der Hexenverfolgungen in Graubünden mit besonderer Berücksichtigung des Heinzenberges, der Gruob, des Schanfiggs und des Prättigaus, Jahresbericht der Historisch-Antiquarischen Gesellschaft Graubünden, 1918.